17. April 2024 EcoFlow präsentiert auf der Solar Solutions Bremen 2024 Smarte Heizlösungen aus Solarenergie EcoFlow stellt die beiden Newcomer Produkte vor: Die Luft-Wasser-Wärmepumpe EcoFlow PowerHeat und den Smart Heizstab EcoFlow PowerGlow
5. April 2024 Großprojekt gegen Wildtierkriminalität startet Wildtierkriminalität ist weit verbreitet und für seltene Arten eine erhebliche Bedrohung
18. März 2024 "Bundespolizei verbietet Waffen am Bremer Hauptbahnhof während Osterwiese Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen
4. Juni 2024 22-Jähriger mit Messer verletzt Bei einer Auseinandersetzung in einem Wohnheim wurde ein 22-Jähriger am Montag mit einem Messer verletzt
3. Juni 2024 Farbschmierereien in der Altstadt Unbekannte beschmierten in der Nacht zu Samstag mehrere Gebäude in der Altstadt. Die Kriminalpolizei ermittelt und sucht Zeugen.
16. Oktober 2023 Basketballstars treffen und Tickets gewinnen Lebensmittel kaufen, Ball versenken, Karten gewinnen!
15. Oktober 2023 Bunte Karawane zur Halbzeit der fünften Jahreszeit in Bremen 54. Freimarktsumzug am Sonnabend, 21. Oktober
2. Januar 2024 Dein Verein auf Bremen CityApp! Sei kostenlos dabei! Präsentiere deinen Verein kostenlos auf Bremen CityApp!
9. November 2023 Swiss hebt erneut ab, neue Flugverbindung zwischen Bremen und Zürich Die erste Bilanz: Ein voller Erfolg und mit etwas Glück für nur 59€
8. Oktober 2023 Offizielle Daten belegen Dynamische Stromtarife sind günstiger Im September lag der Börsenstrompreis 22 Stunden unter null.
14. Mai 2024 Musik, die niemals stirbt: Forever Young feiert die unsterblichen Ikonen des 27 Clubs Hier entspinnt sich eine spannende wie informative Erzählung, gebettet in eine mitreißende Musical-Show, die mehr ist als nur ein Cover--Abend
2. Mai 2024 Fernseh-Legende Paola Felix mit Ausnahme-Auftritt bei 3nach9 am 3. Mai Außerdem dabei: Sängerin Lena Meyer-Landrut, Schauspieler Jörg Hartmann, Musiker Jan Delay, Astrophysikerin Lisa Kaltenegger sowie Kai Schmidt
2. Mai 2024 CHE-Ranking: Hohe Zufriedenheit der Studierenden an der Uni Bremen In den Bereichen Forschung und Studium gehören viele Fächer der Universität zur Spitzengruppe.
8. Mai 2024 Bremer Forschungs-Team untersucht Gründungen ukrainischer Geflüchteter in Moldawien Die Universität Bremen und die Academy of Economic Studies of Moldova starten ein innovatives Projekt zur Unterstützung der Integration
2. Mai 2024 Flughafen Bremen: Neue Anbindung an internationales Drehkreuz Wien startet Von Bremen nach Wien in 95 Minuten
25. April 2024 OMR 2024 - Melitta exklusiver Kaffeepartner am 7. und 8. Mai heißt es wieder networken bei der OMR und das geht doch am besten bei einer leckeren Tasse Kaffee
4. Oktober 2023 Absicherung der Justiz gegen Blackout kostet Bremen halbe Million Euro Absicherung der Justiz gegen Blackout kostet Bremen halbe Million Euro
30. Mai 2024 12. Juni: Informationstag für Studieninteressierte an der Universität Bremen Am Informationstag– kurz: isi – stellen sich alle grundständigen Bachelorstudiengänge vor.
30. Mai 2024 Leistungshalbleiter: Weltweit bedeutendste Konferenz in Bremen Die Konferenz wandert zwischen den Kontinenten und findet nur alle vier Jahre in Europa statt.
11. Dezember 2023 Semesterabschlusskonzert in der Glocke diesmal im Zeichen der Natur Semesterabschlusskonzert in der Glocke diesmal im Zeichen der Natur
20. September 2024 Todesfahrerin aus Toskana sagt aus - Trauer in Duisburg Ihr Auto erfasste zwei Schülerinnen aus Duisburg tödlich, doch die Unfallfahrerin erinnert sich laut eigener Aussage an nichts. Die aus der Toskana heimgekehrte Gruppe kämpft mit Schock und Trauer.
20. September 2024 Kosmetik-Trends bei Kindern - Schadet das der jungen Haut? In den sozialen Medien sind geschönte Gesichter ständig präsent. Schon Kinder bekommen dadurch das Gefühl, etwas für ihre Haut tun zu müssen - mit Folgen.
20. September 2024 «Ein Herzenswunsch» – Helene Fischer macht Musik für Kinder Helene Fischer ist bekannt für Pop-Schlager und aufwendige Bühnenshows. Jetzt wandelt sie auf den Spuren von Rolf Zuckowski und Simone Sommerland. Die neue Zielgruppe ist ausgesprochen jung.
13. März 2024 Mithilfe von Pilzgeflechten Verpackungsmüll vermeiden Myzel nennt sich das feine Fadengeflecht von Pilzen. Es eignet sich als Verpackungsmaterial.
23. Januar 2024 Krankenstand 2023 weiter auf Rekordniveau Er stieg im Vergleich zum Vorjahr nochmal um 0,6 Punkte auf 5,9 Prozent
21. November 2023 Dankbarkeit für das eigene Wohlergehen ist häufigste Bewältigungsstrategie gegen Krisen-Stress Mehr als die Hälfte von ihnen macht sich angesichts der derzeitigen Krisen und Katastrophen Sorgen.
Die Befürworter freuten sich auf Ostermontag wie auf Weihnachten. Gegner befürchten ein Drogenchaos. Mit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal geworden. Es stellen sich aber immer noch viele Fragen, wie das konkret aussehen soll.Was gilt genau?Cannabis verschwindet von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen.50 Gramm - ist das viel?Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden - je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat, die Menge, die die künftigen Anbauvereine an ihre Mitglieder abgeben dürfen, nennt die Bundesärztekammer «eine relevante Menge», «die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt». Das Gesundheitsministerium argumentiert, es müsse auch legales Cannabis in größerer Menge da sein, wenn man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen will.Was ist mit Konsum in der Öffentlichkeit?Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen.Außerdem ist der Konsum verboten «in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben». Tabu ist es also, sich einen Joint an einer Bushaltestelle voller Schulkinder anzustecken oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten. In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen.Und wie sollen die Regeln kontrolliert werden?Das ist ähnlich wie beim Sicherheitsgurt im Auto oder Handy-Telefonieren am Steuer - man muss schon erwischt oder angezeigt werden. Dass Ordnungsämter und Polizei im großen Stil Cannabis-Streifen losschicken, ist schon aus Personalgründen unwahrscheinlich.Welche Strafen drohen bei Verstößen?Empfindliche Geldbußen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Dass kann laut Gesetz allerdings mit bis zu 30.000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis.Das gilt besonders für die Weitergabe der Droge an Kinder und Jugendliche. Wer kifft, wo kiffen nicht erlaubt ist - also auf oder in der Nähe von Spielplätzen, tagsüber in der Fußgängerzone oder in der Nähe von Kindern und Jugendlichen - begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, riskiert aber ebenfalls empfindliche Bußgelder bis zu 30.000 Euro.Und was passiert, wenn Minderjährige konsumieren?Werden unter 18-Jährige mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren. Insbesondere wenn es sich um sehr junge Konsumenten mit sogenanntem riskantem Konsumverhalten handelt, muss auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Betroffenen sollen dann an Präventionsprogrammen teilnehmen. Jugendliche müssen aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die gefundenen Mengen die bei Erwachsenen erlaubten Mengen übersteigen, wenn sie dealen oder die Droge an andere Kinder und Jugendliche weitergeben.Und wie soll das mit den Cannabis-Clubs laufen?Sie dürfen erst zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen und es gelten strenge Regeln: Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben.Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist ebenfalls tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben, nicht verkaufen. Die Droge darf nur in einer neutralen Verpackung mit Beipackzettel abgegeben werden, der Informationen zu Gewicht, Sorte, THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol ist der Stoff mit der Rauschwirkung) und Hinweise zu Risiken des Konsums enthält.Aber bis die Pflanzen Blüten treiben, ob zu Hause oder im Verein, vergeht Zeit. Das heißt: Auch mit der Legalisierung zum 1. April blüht weiterhin der Schwarzmarkt?Genau das ist auch ein Kritikpunkt in der politischen Debatte. Ab dem 1. April könnten Erwachsene zwar legal mit größeren Mengen Cannabis unterwegs sein, dieses könne aber objektiv nicht aus legalen Quellen stammen, hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff zuletzt kritisiert. «Vor allem die ersten Monate werden zu einem Booster für den Schwarzmarkt», warnte der CDU-Politiker.Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wies das zurück: Wenn jemand etwa am 2. April auf Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte. Sondern es gelte: «Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch legal.» Die meisten deutschen Baumärkte wollen erst einmal kein entsprechendes Saatgut in ihr Sortiment aufnehmen.Wie sieht es eigentlich im Straßenverkehr aus?Erst einmal ändert sich nichts: Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldbußen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen. Eine Expertenkommission schlug 3,5 Nanogramm vor. Erst ist aber der Bundestag am Zug, ein Gesetz dafür zu beschließen, was noch dauern dürfte.Eigentlich wollte die Ampel doch auch den freien Verkauf von Cannabis in Drogerie-ähnlichen Geschäften ermöglichen. Was ist daraus geworden?Das liegt auf Eis. Wegen europarechtlicher Hürden ist die Ampel von diesem ursprünglichen Ziel abgewichen und hatte angekündigt, Produktion, Vertrieb und Verkauf in speziellen Geschäften durch Unternehmen erst einmal nur regional und zeitlich begrenzt in Pilotprojekten zu erproben. Konkrete Pläne dafür liegen aber bis heute nicht vor.Wie verbreitet ist Cannabis-Konsum überhaupt?Cannabis ist bisher die am häufigsten genutzte illegale Droge. Dazu, wie viel jährlich zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, liegen laut Gesundheitsministerium aber noch keine validen Daten vor.Laut einer Studie für 2021 haben 4,5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert - bei Männern 10,7 Prozent und bei Frauen 6,8 Prozent. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet. Dabei bestehen Experten zufolge bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.Bildnachweis: © Lino Mirgeler/dpaCopyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten