21. August 2024 / Weltnews

Ex-Soldat verschanzt sich mit Sprengstoff: Bewährungsstrafe

Ein Haus voller Sprengstoff sorgt im Januar für ein Großaufgebot von Einsatzkräften. Ein Ex-Soldat will sein Elternhaus nicht aufgeben und verschanzt sich. Nun fiel das Urteil.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig.

Ein Ex-Soldat ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, weil er sich im Januar mit Waffen und Sprengstoff in seinem Haus verschanzt hat. Das Amtsgericht in Villingen-Schwenningen sprach den 63-Jährigen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und der Bedrohung des öffentlichen Friedens schuldig. 

Der Mann soll 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch eine psychiatrische Therapie wurde angeordnet. Die Bewährungsdauer wurde auf drei Jahre festgesetzt, in dieser Zeit darf sich der 63-Jährige nichts zu Schulden kommen lassen. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden. 

Der Sportschütze hatte sich nach Ansicht des Gerichts wegen einer Zwangsräumung über Stunden in Unterkirnach im Südschwarzwald verschanzt und gedroht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das Haus, das nicht mehr in seinem Besitz stand, zerstören und sich dabei das Leben nehmen wollte. Nachbarn wurden in Sicherheit gebracht, es rückten auch schwer bewaffnete Spezialeinsatzkommandos (SEK) an. 

«Unzählige» Waffen

In dem Haus wurden laut einem Beamten, der als Zeuge ausgesagt hat, «unzählige» Waffen, Sprengkörper und Tausende Schuss Munition gefunden. Zündvorrichtungen waren den Ermittlern nach am Boden und an Türrahmen angebracht, um Benzin bei Betreten durch Unbefugte zu entzünden. Er hatte sich nach mehr als zehn Stunden widerstandslos festnehmen lassen. Beim Prozess zeigte sich der Militär-Spezialist einsichtig. Er sei fertig mit der Welt gewesen und habe Mist gebaut, sagte er. 

Gericht folgt Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert mit einer Therapie als Auflage, ebenfalls die Verteidigung. Die Anklage sah von den ursprünglichen Vorwürfen in Teilen ab, weil es nicht zum Äußersten gekommen sei und der Angeklagte sich ergeben habe. Dem folgte das Gericht, verschärft die Strafe mit weiteren Auflagen jedoch wegen der Größe der Einsatzmaßnahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Silas Stein/dpa
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