16. Februar 2024 / Weltnews

Kassen-Zahnärzte kritisieren Amalgam-Verbot durch EU

In der EU sollen quecksilberhaltige Zahnfüllungen ab 2025 weitgehend verboten werden. Das hält die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung für einen Fehler.

Laut KZBV-Vorstandschef Hendges gehen bei fachgerechtem Einsatz von Dentalamalgam keine Gesundheitsgefahren aus.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat das von der Europäischen Union ab 2025 beschlossene Verbot von quecksilberhaltigen Zahnfüllungen kritisiert. «Ein Wegfall von Dentalamalgam wird die Versorgung insbesondere von vulnerablen Patientengruppen deutlich erschweren», sagte KZBV-Vorstandschef Martin Hendges dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Derzeit stünden keine «mit ausreichender Evidenz» hinterlegten Alternativmaterialien für alle Versorgungsformen zur Verfügung. Um diese Wissenslücke zu schließen, müsse weiter geforscht werden und Ergebnisse lägen erst in einigen Jahren vor. Quecksilber wird für Amalgam verwendet.

Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten sich vergangene Woche auf die neuen Vorgaben geeinigt. Demnach sollen in der EU quecksilberhaltige Zahnfüllungen ab 2025 weitgehend verboten werden, um Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine solche Füllung etwa aufgrund von medizinischen Bedürfnissen des Patienten für unbedingt erforderlich hält.

«Besterforschter zahnärztlicher Werkstoff»

Hendges sagte, bei fachgerechtem Einsatz gingen von Dentalamalgam keine Gesundheitsgefahren aus. Zudem sei eine Umweltgefährdung in Deutschland nahezu ausgeschlossen, da sich die Sicherungsmaßnahmen etabliert hätten und umfänglich seien. «Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Amalgam der älteste, besterforschte zahnärztliche Werkstoff ist und in den allermeisten Fällen problemlos vertragen wird», sagte Hendges.

Trotz quecksilberfreier Alternativen werden nach Angaben des Parlaments in der EU jährlich immer noch rund 40 Tonnen Quecksilber für Zahnamalgam verwendet. Derzeitige Vorschriften verböten solche Füllungen nur bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen.


Bildnachweis: © Christin Klose/dpa
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