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Mit Sand, Dreck oder fremder Asche: Ein Bestatter soll aus Zeitgründen mehrere Urnen anderweitig gefüllt und beigesetzt haben - vor dem Landgericht Oldenburg hat der Angeklagte die Vorwürfe erneut abgestritten. «Es ist völlig absurd», sagte der 39-Jährige zu Beginn des Berufungsverfahrens am Mittwoch. Ein Amtsgericht hatte den Angeklagten im August 2021 wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe und Beihilfe zur Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil war der Mann vorgegangen.«Das, was da passiert ist, das ist der Supergau», sagte einer der Inhaber des Bestattungsunternehmens in Bad Zwischenahn westlich von Oldenburg vor Gericht. Erst nach der Entlassung des Angeklagten hätten er und sein Bruder die Asche entdeckt - in einem Schrank, auf einem Schreibtisch, im Sarglager. «Es taucht plötzlich etwas auf, das längst unter der Erde hätte sein sollen.»Und als die betroffenen Gräber zur Untersuchung exhumiert wurden, sei in einer der Urnen noch eine vierte falsch zugeordnete Aschekapsel aufgetaucht, berichtete sein Bruder. «Der Schrecken war schon groß genug.» Ihre Entdeckung hätten sie erstmal den betroffenen Familien erklären müssen, zwei Angestellte hätten den Druck nicht mehr ausgehalten und das Unternehmen verlassen. Insgesamt vier FälleDie Taten ereigneten sich nach Angaben des Gerichts im Dezember 2016, im April und Mai 2017 sowie im April 2019. Demnach geht es um vier Fälle. Der Angeklagte soll als einer der Geschäftsführer die Beratung übernommen haben: Gespräche mit den Angehörigen, die Organisation von Blumenschmuck, Absprachen mit dem Krematorium, der Friedhofsverwaltung und den Pfarreien. Alles Arbeiten am Schreibtisch, auf dem Friedhof sei er nur selten gewesen. Doch in den betroffenen Fällen sei die Asche nicht rechtzeitig vor der geplanten Beisetzung vom Krematorium zurückgekommen, heißt es im ersten Urteil des Amtsgerichts Westerstede. Also habe der Angeklagte die Urnen mit Sand, schwarz glänzenden kohleartigen Partikeln oder anderer Asche gefüllt. Als die Asche nach Angaben des Amtsgerichts im Frühjahr 2019 mal wieder nicht planmäßig eintraf, fragte eine Auszubildende den Mann was zu tun sei. Er soll die junge Frau angwiesen haben, die Urne ohne Inhalt zu bestatten. Er selbst wolle sich darum kümmern, dass die Asche nachträglich hinzugefügt werde.Unmöglich - oder doch möglich?«Das ist schier nicht möglich», beteuerte der Angeklagte vor dem Landgericht Oldenburg. Für jede Aschekapsel müsse bei der Friedhofsverwaltung oder bei der Kirchengemeinde eine sogenannte Einäscherungsbescheinigung vorgelegt werden. Oft noch am Tag der Beisetzung, spätestens eine Woche danach. Diese Bescheinigung soll sicherstellen, dass die Urne mit der richtigen Asche beigesetzt wird. «Das hätte normalerweise nicht passieren dürfen», meinte auch einer der Brüder vom Bestattungsunternehmen. Doch man habe auf Vertrauensbasis gearbeitet, auch mit der Friedhofsverwaltung. «Wie sagt man? Per Handschlag.» Darauf hätten sich alle verlassen.Ein Einzelfall? In Bremen sind in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2 Fälle von Störung der Totenruhe im vergangenen Jahr gelistet, in Niedersachsen 155 Fälle. Laut Strafgesetzbuch drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, wenn wer «die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt.» Aber auch die Verwüstung von Gräbern und Gedenkstätten fällt unter den Paragrafen 168.Zuletzt hatte ein Bestatter in Achim bei Bremen Schlagzeilen gemacht: Der Mann räumte ein, zwischen 2015 und 2019 in acht Fällen Urnen mit der Asche Verstorbener in beliebigen Gräbern beigesetzt zu haben. Ein Amtsgericht verurteilte ihn rechtskräftig zu einer Geldstrafe auf Bewährung.Das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Oldenburg wird am 25. Juli erwartet. Das Bestattungsunternehmen hat aber schon erste Konsequenzen gezogen: Die Mitarbeitenden müssen nun mit Fotos dokumentieren, dass sie die richtige Asche beisetzen. «Und wir weisen die Friedhofsverwaltung selbst daraufhin, die Unterlagen zu kontrollieren», sagte einer der Inhaber. Bildnachweis: © Focke Strangmann/dpaCopyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten